Waldbrandvorbeugung bei WEA im Wald

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) fordert bessere Waldbrandvorbeugung bei Planung und Betrieb von Windenergieanlagen im Wald (4/2019)

Resolution der Delegiertenversammlung 2019 der SDW Hessen

Medienberichten ist zu entnehmen, dass es inzwischen immer wieder zu Bränden an Windenergieanlagen (WEA) kommt. Fallen brennende Kunststoffteile von Flügen oder Rotoren herunter, können diese Waldbrände auslösen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die überwiegende Anzahl von WEA in und über Wäldern geplant, gebaut und betrieben werden, wie das in Hessen der Fall ist. Dies führt zu weiteren ökologischen und ökonomischen Risiken beim Betrieb von WEA im Wald.

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V. (SDW), nimmt dieses Problem sehr ernst. Auch wenn es bisher nur in begrenztem Umfang zu solchen Bränden gekommen ist, steigt das Risiko mit dem weiteren geplanten Zubau an WEA im Wald in Hessen an.

Die SDW-Hessen fordert daher:

1. Brandschutzvorbeugung muss bei der Standortplanung anfangen. Besonders waldbrandgefährdete Standorte wie Nadelholzkulturen und -Bestände, die zu trockenen Altgrasflächen und/ oder trockener Bodenstreu neigen, sind auszusparen.

2. Soweit erforderlich, sind die Waldflächen in der Projektionsfläche der Flügel so zu bewirtschaften, dass Waldbrände möglichst nicht entstehen oder sich nicht ausbreiten (Altgras-vermeiden etc.) Waldbesitzer sind für Bewirtschaftungserschwernisse und Ertragsausfälle zu entschädigen.

3. Die Anlagebrandschutzempfehlungen des Verbandes der Sachversicherer (V.d.S.) sind für alle WEA-Betreiber verbindlich vorzugeben. Soweit inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht, ist dieser zwischen den Genehmigungs- und den Brandschutzbehörden sowie den Verbänden der WEA-Betreiber und dem V.d.S. vorzunehmen.

4. WEA im Wald müssen zwingend über Mechanismen zur Brandfrüherkennung und zur technischen Eigenlöschung verfügen.

5. Die Standortidentifizierung muss es ermöglichen, dass die Feuerwehr unverzüglich und genau weiß, welche WEA brennt und wo sie steht. Das Brandschutzkonzept der Betreiber muss hierzu geeignete Mechanismen vorsehen.

6. Die Feuerwehren müssen eine brennende WEA schnell erreichen können, damit herunterfallende Brandteile sofort gelöscht und Waldbrände verhindert werden. Dazu sind die bei der Genehmigungsbehörde einzureichenden Anfahrtskarten der Betreiber mit den vorhandene Waldbrandkarten bei Feuerwehren und Forstdienststellen digital zu verschneiden und regelmäßig zu aktualisieren.

7. Anders als bei vergleichbaren technischen Anlagen gibt es vom Gesetzgeber keinen vorgeschriebenen TÜV für WEA. Die SDW hält die Einführung einer derartigen vergleichbaren re-gelmäßigen Überprüfung (vergleichbar dem TÜV) für dringend notwendig, um Gefahren für Menschen und Umwelt zu minimieren.

Diese Positionen ergänzen das Positionspapier der SDW-Hessen von 2/2017. Sie wurde von der Landesdelegiertenversammlung der SDW Hessen am 5. April 2019 einstimmig

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