Die SDW Hessen hat mit ihrem Widerspruch eine von der Stadt Kassel geplante Fällung von 90 zum Teil 100-jährige Lindenbäumen in einer städtischen Allee in der Heinrich-Heine-Straße gestoppt.
Gunther Rausch als anerkannter Baumsachverständiger des Kreisverbandes Kassel Stadt und Land hatte vor Ort die meisten der Lindenbäume im Gegensatz zur Stadt Kassel als überwiegend vital eingestuft. Im Rahmen einer vom Landesvorsitzenden Bernhard Klug vorgenommenen Akteneinsicht hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Stadt Kassel eine zwingend vorgeschriebene artenschutzrechtliche Prüfung auf Lebensrauminhalte nicht durchgeführt hat. Zudem handelt sich bei einer Allee um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Soll ein derartiges Biotop zerstört werden, braucht es hierfür eine Ausnahme von dem Verbot der Zerstörung eines gesetzlich geschützten Biotopes. Der Antrag zur Erteilung einer Ausnahme muss von der Behörde a) hinreichend geprüft und b) begründet werden. Beides ist in diese Falle nicht passiert.
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