Mit Beschluss vom 14. Januar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Antrag der SDW Hessen auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben, nachdem er 2020 die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zugelassen hatte. Der VGH hat somit die aufschiebende Wirkung der Klage der SDW Hessen – mit Unterstützung der Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald e. V. - von 2017 gegen den erteilten Genehmigungsbescheid wiederhergestellt, was einem Stopp der begonnenen Baumaßnahmen (Bild-Quelle: Bad Karlshafen-Forum) gleichkommt. Landesvorsitzender Bernhard Klug ist zufrieden, dass der VGH die wenige Tage zuvor in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie" des Hessischen „Umwelt“-Ministeriums und des Wirtschaftsministeriums als für seine Entscheidung nicht bindend ansieht. „Dies ist eine schallende Ohrfeige gegen die Ministerien, die dem Drängen der Windenergielobby nachgegeben haben“, so Klug.
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13.01.21 Gemeinsame Presseerklärung der IGR zum Genehmigungsverfahren „Windpark Reinhardswald“
14.01.21 Beschluss des VGH vom 14.01.2021 zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage
17.01.21 Presseerklärung der SDW Hessen zum Genehmigungsverfahren „Windpark Wotan“ KS 02
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