Eine spannende mündliche Verhandlung war die Klage der SDW Hessen gegen die Genehmigung eines Windpark der Firma Renertec durch das Regierungspräsidium Darmstadt, die am 15. Juni vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt aufgerufen wurde. Die SDW hatte zusammen mit der BI Windjammer aus Gründau und ihrer Rechtsanwältin Joy Hensel zahlreiche materielle Verfahrensfehler herausgearbeitet, die man der fünfköpfigen Richter-Jury vortragen wollte. Doch dann kam es anders: Die Richter hoben den Genehmigungsbescheid auf Grund von Mängeln der Genehmigungsbekanntgabe und Beteiligung der Gemeinde Gründau auf. Die Gegenseite hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Unser Partner bei dieser Klage ist Windjammer Gründau e.V.
Die Klage wurde von der SDW Hessen begründet und ist im Folgenden zu lesen:
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Klagebegründung vom 21.07.2017
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