Als anerkannte Naturschutzvereinigung ist die SDW Hessen berechtigt, gegen fehlerhafte Planungen und Behördenfehler zu klagen. In der Vergangenheit klagte die SDW beispielsweise erfolgreich gegen den Weiterbau der B8 durch den Taunus und gegen die geplante Vernichtung der sogenannten „Felsnase“ bei Darmstadt. Dennoch geht der Verband mit diesem besonderen Recht sehr sorgsam um und klagt nur, wenn er eklatante Verstöße gegen geltendes Recht sieht.
Aktuell ist die SDW Hessen in folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Land Hessen: