Wir machen unsere Arbeit transparent! Als Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Sie möchten wissen, welche Projekte der SDW Landesverband Hessen e.V. zurzeit durchführt, was wir mit den Spendengeldern machen und wie generell unsere Arbeit im Detail aussieht? Bisher gibt es in Deutschland für gemeinnützige Organisationen und Verbände keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Deshalb möchten wir unsere Arbeit transparent machen und sind Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Dafür möchten wir unseren Spender:innen sowie der gesamten Öffentlichkeit unsere Arbeit bestmöglich nachvollziehbar machen, um so das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit unseres Verbands zu stärken. Deswegen hat die Schutzgmeinschaft Deutscher Wald Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Nachfolgend finden Sie daher eine Kurzübersicht der Initiative Transparente Zivilgesellschaft im Berichtsformat, so dass Sie sich über die wesentliche Aspekte informieren können.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Christoph von Eisenhart Rothe (Landesgeschäftsführer)
Rathausstraße 56
65203 Wiesbaden - Biebrich
Telefon: 0611 - 30 09 09
Fax: 0611 - 30 22 10
E-Mail: kontakt(at)sdwhessen.de
Gründungsjahr: 1948
Die SDW Hessen wurde 1978 in Hessen als erster von inzwischen acht Naturschutzverbänden nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannt (sogenannter 29er-Verband).
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die SDW ist als gemeinnützig anerkannt. Hier finden Sie den aktuellen Freistellungsbescheid.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Unser Vorstand und unsere Mitarbeiter:innen.
5. Tätigkeitsbericht
Über unsere Tätigkeiten berichten wir auf dieser Webseite.
6. Personalstruktur
unsere Mitarbeiter:innen
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Landesverband Hessen e.V. der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ist gesellschaftsrechtlich nicht mit Dritten verbunden.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Einzelspenden, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.