Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen, e.V. (SDW) erklärt Klage gegen den Windpark Reinhardswald nach Teilerfolgen für erledigt – Waldschutz muss beim Ausbau erneuerbarer Energie zukünftig gewährleistet bleiben
Nach fast drei Jahren Verfahrensdauer hat der Landesverband Hessen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) die Klagen gegen den Windpark Reinhardswald vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) für erledigt erklärt.
„Im Verlauf der seit Februar 2022 beim VGH Kassel anhängigen Verfahren stellte sich heraus, dass die vom Regierungspräsidium (RP) Kassel für die Windenergieanlagen und die Zuwegung erteilten Genehmigungen an erheblichen rechtlichen Mängeln litten“, erklärte der die SDW vertretende Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann. Veranlasst durch die von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald erstrittenen Eilentscheidungen und im Anschluss an einen im Dezember 2023 erfolgten Erörterungstermin beim VGH Kassel, machte das RP Kassel von der Möglichkeit Gebrauch, verschiedene Rechtsfehler der Genehmigungen u.a. im Hinblick Umgang mit der Haselmaus und in wasserrechtlicher Hinsicht durch Änderungs- und Ergänzungsbescheide zu beheben. Auch wenn dies nach Aussage von Prof. Dr. Gellermann bis heute nicht in einer vollauf arten- und habitatschutzrechtlich befriedigenden Weise geschehen ist, gab der VGH Kassel schon in einem im November 2024 gefassten Beschluss zu erkennen, dass verbliebene Mängel des nachgebesserten Schutzkonzepts allenfalls die Modalitäten des Betriebs der Anlagen beträfen und behebbar wären. Diese Sichtweise fand ihren Ausdruck auch in einem aktuellen Beschluss vom 16. Januar 2025, der wiederum erkennen lässt, dass aus Sicht der Kasseler Richter nicht die Realisierung des Vorhabens, sondern lediglich die Art und Weise seiner Ausführung Anlass zu rechtlicher Beanstandung bietet.
Die SDW sieht ihre Aufgabe nicht darin, durch Fortführung der gerichtlichen Verfahren Sorge dafür zu tragen, dass die den behördlichen Entscheidungen noch immer anhaftenden Fehler „scheibchenweise“ auf entsprechende richterliche Hinweise vom RP Kassel behoben werden. Da die mit der Errichtung des Windparks Reinhardswald einhergehende tiefgreifende Umgestaltung des wertvollen Waldbereichs in ein von der Windkraftindustrie geprägtes Gebiet bei einer Fortsetzung des gerichtlichen Streitverfahrens kaum noch zu verhindern ist - es sind allenfalls noch gewisse Modifikationen beim Bau und Betrieb der Anlagen erreichbar - hat sich der Landesvorstand der SDW schweren Herzens dazu entschlossen, die Rechtsstreitigkeiten zu beenden.
„Das Ergebnis schmerzt, denn der Reinhardswald ist als Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten sowie als Erholungsraum für die Bevölkerung ein besonders schützenswertes Waldgebiet in Hessen. Wir werden weiterhin für den Schutz des Waldes, wo immer geboten, streiten“, hob der Vorsitzende der SDW Landesverband Hessen, Bernhard Klug, hervor, „Wir brauchen die intakten Wälder ebenso wie erneuerbare Energien, um den Klimawandel zu bewältigen.“
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