SDW fordert: Artenschutz in Wäldern nicht der Energiekrise opfern

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Hessen e.V. sieht sich daher zu einem öffentlichen Statement veranlasst, das die Position der SDW zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen im Wald erklärt.

Die SDW beschäftigt sich seit 2006 mit der Thematik „Windkraft im Wald“ und hat bereits damals eine erste Position erarbeitet, die seitdem zwei Mal den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wurde. Die aktuelle Position der anerkannten Naturschutzvereinigung nach §63ff BNatSchG findet sich in dem Positionspapier zur Windenergie der SDW Hessen vom Februar 2017: https://www.sdwhessen.de/fileadmin/Landesverband-Hessen/ Formulare/Klagen__Positionen__Alte_PM__usw/Positionspapier_WEA_SDWHessen_final.pdf

Die SDW in Hessen bekennt sich zu den Zielen der Energiewende und sieht im Ausbau der regenerativen Energien das dringend notwendige Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen sehr deutlich zu reduzieren. Allerdings darf bei allen Bemühungen um den Schutz des Klimas nicht außer Acht gelassen werden, dass es neben der Klimakrise auch der dramatischen Biodiversitätskrise und dem fortschreitenden Artensterben Einhalt zu gebieten gilt. Darauf hat die Bundesumweltministerin Steffi Lemke nachdrücklich mit den Worten aufmerksam gemacht: „Wir müssen die Biodiversitätskrise genauso entschieden bekämpfen wie ie Klimakrise“ (https://www.bmuv.de/interview/wir-muessen-die-biodiversitaetskrise-genauso-entschieden-bekaempfen-wie-die-klimakrise).

Hiermit übereinstimmend ist die Nutzung der Windkraft auch aus Sicht der SDW Hessen keine Frage des Standpunktes, sondern des naturverträglichen Standortes. Das schließt Windenergie im Wald nicht per se, wohl aber dann aus, wenn großräumige und unzerschnittene Waldbereiche in Anspruch genommen werden sollen, denen gerade in Zeiten des Klimawandels und des Biodiversitätsschwundes eine herausragende Bedeutung zukommt. Derartige Wälder erfüllen auf Grund ihrer Größe und ihres räumlichen Zusammenhangs wichtige klimatische Funktionen, fungieren als Wasserspeicher, dämpfen in Hitzesommern die Temperaturextreme, kühlen die menschlichen Siedlungen und sind wichtige Rückzugsräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), World Wide Fund for Nature (WWF) und die Zoologische Gesellschaft Frankfurt haben daher 2018 den Schutz von 25 Großschutzgebieten in Hessen gefordert, auch um sie vor einer weiteren Zerschneidung und Zerstörung zu schützen.

Damit ist sich der ehrenamtliche Naturschutz in Hessen einig, wie wichtig der Erhalt derartiger großer Waldgebiete ist.

Die SDW will große zusammenhängende Wälder vor der Zerschneidung durch Windenergieanlagen, deren Zufahrtswege und Versorgungstrassen bewahren. In ihrer Funktion als anerkannte Naturschutzvereinigung ist ihr daran gelegen, dass solche großen Waldgebiete nicht unter Verletzung des geltenden Rechts zum Schutz der Arten und ihrer Lebensräume zerschnitten werden. Das gilt auch für die Nutzung der Windkraft, die sich – ungeachtet ihrer Bedeutung für die Energiewende – in einem Rechtsstaat nicht über die für jedermann strikt zu beachtlichen Vorschriften des Naturschutzrechts hinwegsetzen darf.

Das Vorkommen sogenannter „Windkraftsensibler Arten“ (Rotmilan, Schwarzstorch, diverse Fledermausarten etc.) hat in der Vergangenheit immer wieder zum gerichtlichen Aus für zahlreiche Windparks geführt. Grundlage hierfür war das „Tötungsverbot“ einzelner Tiere dieser Arten durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in deren Lebensräumen. Die Hessische Landesregierung versucht seit einiger Zeit mit einem gezielten Programm diese Arten an für die Windkraft nicht geeigneten Standorten zu fördern, um anschließend das Töten der Tiere an für die Windkraft geeigneten Standorten mit Ausnahmegenehmigungen zuzulassen. Hiermit bricht die Landesregierung EU-Recht.

Aus diesen Gründen führt die SDW derzeit Klagen gegen zwei Windkraftstandorte in Landkreis Kassel und einen im Main-Kinzig-Kreis. In allen Fällen ist die juristische Argumentation im Wesentlichen auf der Einhaltung des europäischen Lebensraumschutzes und des Artenschutzrechts ausgerichtet. Im Fall des Windparks „Wotan“ zum Beispiel, der in direkter Nachbarschaft zu einem Waldgebiet des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ errichtet und betrieben werden soll, sieht sich die Genehmigungsbehörde nun veranlasst, gerichtlichen Beanstandungen der beklagten Genehmigung in einem ergänzenden Verfahren abzuhelfen. Beim Windpark Reinhardswald erließ der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der SDW in einem Eilverfahren Regelungen, um baubedingte Tötungen der in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgeführten Haselmaus zu verhindern. Die gerichtlichen Entscheidungen zeugen davon, dass es der SDW Hessen ausschließlich um die Durchsetzung jener naturschutzrechtlichen Vorschriften geht. Diese wurden vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber erlassen, um die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen.

Eine Klage einer anerkannten Naturschutzvereinigung wie die SDW wird nur zugelassen, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass das berechtigte Interesse „Natur- und Artenschutz“ bei der Genehmigung des jeweiligen Windparks nicht ausreichend berücksichtigt sein könnte. Somit handelt es sich einzig und alleine um eine rein fachliche Überprüfung nach geltendem europäischem und deutschem Naturschutzrecht. Politische Ambitionen werden vor Gericht weder verhandelt noch überhaupt zugelassen. Die SDW hat sich bereits bei Ihrer Gründung 1947 den Schutz der heimischen Wälder als Ziel der Verbandsarbeit in die Satzung geschrieben. Sie ist aus diesem Grund als gemeinnützig anerkannt und vertritt den gesetzlichen festgeschriebenen Schutz der Wälder auch gegenüber der Landesregierung und berät politisch die Fraktionen im Hessischen Landtag. Es ist daher ihr berechtigtes fachliches Interesse, diesen gesetzlichen Schutz auch gegenüber wirtschaftlicher Ambitionen von Windkraftprojektierern zu vertreten und die Genehmigungen der Regierungspräsidien für den Bau derartiger Anlagen im Wald wie es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert, gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Weitere Fragen beantwortet:

Christoph von Eisenhart Rothe
Landesgeschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – LV Hessen e.V.
Telefon: 01 75-20 74 54

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