SDW klagt gegen Steinbrucherweiterung in Heppenheim

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) - Landesverband Hessen e.V. zusammen mit dem Kreis-verband Bergstraße - hat heute eine Klage gegen den raumordnerischen Entscheid zur Erweiterung des Steinbruchs der Firma Röhrig Granit GmbH in Heppenheim eingelegt. Die SDW will mit der Klage die Zerstörung einer zum UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald gehörenden bewaldeten Landschaft und den Verlust des Naturdenkmals „Kleines Felsenmeer“ verhindern.

„Es ist erschreckend, im welchem Maße bewährte Grundsätze der Raumordnung für ein solches Stein-bruch-Vorhaben über Bord geworfen wurden und uralter und ökologisch wertvoller Wald geopfert wird.“, begründet Bernhard Klug, Vorsitzender des hessischen Landesverbands der SDW die Klage. Die Firma Röhrig beabsichtigt, ihren in Heppenheim-Sonderbach gelegenen Steinbruch in südliche Richtung zu erweitern. Die abzutragende Fläche ist 6,2 Hektar (etwa 62.200 Quadratmeter) groß und mit wertvol-lem Buchenbestand bewaldet. Sie beherbergt auch das Naturdenkmal „Kleines Felsenmeer“.

Der Walderhalt ist im Regionalplan als Vorranggebiet festgesetzt. Der Wald ist außerdem 1995 zum Schutzwald erklärt worden. Zudem fällt der Erweiterungswunsch der Firma Röhrig in ein Vogelschutz-Gebiet nach EU-Recht. Der geltende, 2010 aufgestellte Regionalplan hat für ganz Südhessen eine Erwei-terung von Abbauflächen für oberflächennahen Rohstoffen in solchen Gebieten mit „rechtlichen Restrik-tionen“ ausgeschlossen. Trotzdem hat die Regionalversammlung das Erweiterungsvorhaben durch die Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen 2010 für vorrangig vor dem Wald- und Naturschutz erklärt. Begründet wird dies mit einem unvorhergesehenen Bedarf an Gra-nitsplitt, der im Straßenbau verwendet wird und mit allgemeinen Erwägungen, wie einer erwarteten Zunahme der Wohnbevölkerung in der Rhein-Main-Region.

„Die Entscheidung der Regionalversammlung ist schon formal unzulässig“, kritisiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thomas Mehler, der die Klage für die SDW formuliert hat. Wenn Er-weiterungsflächen in Vorranggebieten für Wald oder in Vogelschutzgebieten durch die Raumordnungs-behörden zugelassen werden sollen, ist der Regionalplan zu ändern. Hier wird in Grundsätze der Raum-ordnung eingegriffen. Allein mit der Abweichungszulassung kann ein solches Vorhaben nicht zugelassen werden.
Wann die 2. Kammer des VG Darmstadt über die Klage entscheidet, ist noch völlig offen. Die Fa. Röhrig müsste zum Betrieb des Steinbruchs auch noch eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einholen.

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