„Es bleibt grundfalsch, dass mehr als die Grundwasserneubildungsrate gefördert wird. Wasser ist kein reines Wirtschaftsgut, mit dem die Wasserversorger nach Gutdünken Geld verdienen können“, mein Bernhard Klug, Landesvorsitzender der SDW Hessen.
„Der Wald hat mit den Veränderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, zu kämpfen. Wird zudem ständig Grundwasser den Waldökosystemen entzogen, bedeutet das das Ende der Naturschutzgebiete mit ihren einst beeindruckenden Wäldern. Nichts ist mehr davon geblieben. Der Wald im Hessischen Ried stirbt großflächig ab“, meint Christoph von Eisenhart Rothe. Die Notwendigkeit, den Grundwasserstand durch Verpressen von Rheinwasser aufzuspiegeln, zeigt wie weit sich das Ried von einem natürlichen und landwirtschaftlichen Habitat zu einer großen Wasserversorgungsmaschine verändert hat.
Ein Umdenken, wie es ein Klageerfolg des BUND hätte bewirken können, ist dringend erforderlich. Die zum Konzern „Hessenwasser“ zusammengeschlossenen Wasserwerke und Wasserverbände haben das Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen unverhältnismäßiger Wasserentnahme und naturräumlichen Folgeschäden verloren. „Wer sich davon überzeugen möchte, welchen Schaden die überzogene Wasserbewirtschaftung diesen wunderbaren Naturschutzgebieten mit ihren geschützten Tieren und Pflanzen auslösen, sollte den Gerichtssaal verlassen und sich den Wald ansehen“, meint der langjährige Amtsleiter des Forstamtes Darmstadt Prof. Dr. Arnulf Rosenstock, der seit Jahren gegen die rücksichtslose Wasserentnahme kämpft.
Natürlich ist der Ursachenzusammenhang zwischen Wasserbewirtschaftung und Schädigung des Waldes komplex, wenn schon ohne menschlichen Eingriff aufgrund der Wetterschwankungen und Klimafolgen die Grundwasserpegel permanent verändern und der Wald mit Maikäferbefall etc. auch anderen Schadfaktoren ausgesetzt ist. „Eine Verfahrensdauer von 11 Jahren bis zur Entscheidung der zweiten Tatsacheninstanz ist angesichts der beinahe unumkehrbaren Folgen einer solchen Waldschädigung kein Ruhmesblatt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und sollte Justizminister Christian Heinz hellhörig machen.“, meint der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Thomas Mehler, LL.M., der die Schutzgemeinschaft in zwei andern Verfahren im Zusammenhang mit der Grundwasserförderung im Ried und den dortigen Waldschäden vertritt. Über diese Klagen wurde vier bis fünf Jahre nach Klageerhebung noch nicht einmal in erster Instanz verhandelt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Christoph von Eisenhart Rothe
Landesgeschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Hessen e.V.
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